Rechtsprechung
BSG, 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,39830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Heilbronn - S 3 U 1782/05
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 6 U 4526/07
- BSG, 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als …
Auszug aus BSG, 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B
Zwar kann als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Grundgesetz, § 62 SGG) gerügt werden, wenn das Gericht eine überraschende Entscheidung getroffen hat, weil es sich auf einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste (vgl BSG vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - Juris RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BSG, 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 mwN).