Rechtsprechung
   BSG, 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39830
BSG, 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B (https://dejure.org/2010,39830)
BSG, Entscheidung vom 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B (https://dejure.org/2010,39830)
BSG, Entscheidung vom 15. September 2010 - B 2 U 154/10 B (https://dejure.org/2010,39830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,39830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Auszug aus BSG, 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B
    Zwar kann als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Grundgesetz, § 62 SGG) gerügt werden, wenn das Gericht eine überraschende Entscheidung getroffen hat, weil es sich auf einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste (vgl BSG vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - Juris RdNr 17 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 15.09.2010 - B 2 U 154/10 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht